Der Unionsfraktionsvize Thorsten Frei äußerte gegenüber dem Spiegel "In Tausenden Fällen kann die Polizei Täter nicht ermitteln, weil die Daten, um Verdächtige zu identifizieren, nicht vorliegen". Die CDU will zur Bekämpfung von dokumentierter Kindesmißhandlung Internetadressen mehrere Monate auf Vorrat zu speichern.
"Um die Verbreitung von Kinderpornographie zu unterbinden, sollten wir die Speicherung der IP-Adressen schnell ermöglichen", so Frei.
Derzeit ist die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt; Anbieter müssen weder Internetadressen noch Telefonverbindungen ihrer Kunden speichern.
Der CDU-Politiker sieht sich durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gestützt. Dieses hatte bestätigt, daß eine anlaßlose Speicherung von Daten von Internetnutzern nicht zulässig ist. Diesmal hatte das EuGH mit dem Urteil aber auch klar gestellt, daß es Ausnahmen geben kann, nämlich Fälle, in denen die Nationale Sicherheit eines Landes akut gefährdet ist, in denen dann Regierungen für eine begrenzte Zeit eine Vorratsdatenspeicherung anordnen dürfen, wobei dies nachfolgend von einem Gericht oder einer unabhängigen Behörde geprüft werden muß, u.a. darauf, ob die Regelung überhaupt einen Schutz gegen die mögliche Bedrohung darstellt.
Auch das SPD geführte Justizministerium unter Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will die Vorratsdatenspeicherung für die Bekämpfung der Kinderpornographie, soweit dies mit deutschem und europäischem Recht vereinbar sei. Dazu wartet sie noch auf ausstehende Urteile.
Derweil treibt die Deutsche EU-Ratspräsidentschaft die Bemühungen um eine Vorratsdatenspeicherung voran.
Die Arbeit an neuen, EU-weiten Initiativen zum verdachtsunabhängigen Protokollieren von Nutzerspuren sei noch nicht beendet und müsse in geordneten Bahnen fortgeführt werden, so heißt es in einem als vertraulich eingestuften Schreiben an die Delegationen des Gremiums der Regierungen der Mitgliedsstaaten vom 17. September.
Quellen:
spiegel.de
spiegel.de
spiegel.de
heise.de
"Um die Verbreitung von Kinderpornographie zu unterbinden, sollten wir die Speicherung der IP-Adressen schnell ermöglichen", so Frei.
Derzeit ist die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt; Anbieter müssen weder Internetadressen noch Telefonverbindungen ihrer Kunden speichern.
Der CDU-Politiker sieht sich durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gestützt. Dieses hatte bestätigt, daß eine anlaßlose Speicherung von Daten von Internetnutzern nicht zulässig ist. Diesmal hatte das EuGH mit dem Urteil aber auch klar gestellt, daß es Ausnahmen geben kann, nämlich Fälle, in denen die Nationale Sicherheit eines Landes akut gefährdet ist, in denen dann Regierungen für eine begrenzte Zeit eine Vorratsdatenspeicherung anordnen dürfen, wobei dies nachfolgend von einem Gericht oder einer unabhängigen Behörde geprüft werden muß, u.a. darauf, ob die Regelung überhaupt einen Schutz gegen die mögliche Bedrohung darstellt.
Auch das SPD geführte Justizministerium unter Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will die Vorratsdatenspeicherung für die Bekämpfung der Kinderpornographie, soweit dies mit deutschem und europäischem Recht vereinbar sei. Dazu wartet sie noch auf ausstehende Urteile.
Derweil treibt die Deutsche EU-Ratspräsidentschaft die Bemühungen um eine Vorratsdatenspeicherung voran.
Die Arbeit an neuen, EU-weiten Initiativen zum verdachtsunabhängigen Protokollieren von Nutzerspuren sei noch nicht beendet und müsse in geordneten Bahnen fortgeführt werden, so heißt es in einem als vertraulich eingestuften Schreiben an die Delegationen des Gremiums der Regierungen der Mitgliedsstaaten vom 17. September.
Quellen:
spiegel.de
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heise.de