Nach EU-Recht gibt es ein Recht auf Vergessen. Dieses bedeutet, laut Datenschutz.org, folgendes:
• Das Recht auf Vergessenwerden stellt ein Grundrecht der Betroffenen dar, das diesen gemäß Datenschutz zugewiesen ist. Es bezieht sich dabei auf die Ergebnisse bei Suchmaschinendiensten.
• Betroffene dürfen eine Löschanfrage gegenüber den Suchmaschinenanbietern stellen, wenn sie einzelne Suchergebnisse, die zu ihrer Person gespeichert sind, nicht aufgelistet sehen wollen.
• Bei Bewilligung eines begründeten Löschantrags werden lediglich die Suchergebnisse nicht mehr gelistet. Die Löschung der Informationen auf den Websites, die diese Daten listen, muss bei den Betreibern der einzelnen Domains gesondert beantragt werden.
Einen Antrag dazu läßt sich z.B. bei Google über ein Webformular stellen.
https://www.google.com/webmasters/tools/legal-removal-request?complaint_type=rtbf&hl=de&rd=1
Wird dem Antrag stattgegeben, wird der Webmaster der Seite, zu der ein Suchergebnis geführt hat, über den Vorgang informiert. Dabei wird nur die URL erwähnt, aber weder wer den Antrag gestellt hat, noch um welche Suchanfragen es sich handelt.
Das ngb.to ist nun darauf hingewiesen worden, daß die URL https://ngb.to/threads/26901-Interne...vers-in-U-Haft von einem derartigen Antrag betroffen sei.
Es handelt sich dabei um eine News von tarnkappe.info, welche seinerzeit während der Kooperation auch auf ngb.to veröffentlicht wurde.
Wer den Antrag gestellt hat ist, wie erwähnt, nicht bekannt. Tatsache aber ist, daß weder für ngb.to noch auf tarnkappe.info eine Suchergebnis in Zusammenhang mit dem Begriff „Brian David Covers“ zu finden ist.
Bei tarnkappe.info ist des weiteren der Originalartikel nicht mehr online. Ob es dazu einen Antrag an tarnkappe gegeben hat, ist auf Seiten des ngb bislang nicht bekannt, ebenso nicht, ob Google an tarnkappe.info ebenfalls herangetreten ist.
• Das Recht auf Vergessenwerden stellt ein Grundrecht der Betroffenen dar, das diesen gemäß Datenschutz zugewiesen ist. Es bezieht sich dabei auf die Ergebnisse bei Suchmaschinendiensten.
• Betroffene dürfen eine Löschanfrage gegenüber den Suchmaschinenanbietern stellen, wenn sie einzelne Suchergebnisse, die zu ihrer Person gespeichert sind, nicht aufgelistet sehen wollen.
• Bei Bewilligung eines begründeten Löschantrags werden lediglich die Suchergebnisse nicht mehr gelistet. Die Löschung der Informationen auf den Websites, die diese Daten listen, muss bei den Betreibern der einzelnen Domains gesondert beantragt werden.
Einen Antrag dazu läßt sich z.B. bei Google über ein Webformular stellen.
https://www.google.com/webmasters/tools/legal-removal-request?complaint_type=rtbf&hl=de&rd=1
Wird dem Antrag stattgegeben, wird der Webmaster der Seite, zu der ein Suchergebnis geführt hat, über den Vorgang informiert. Dabei wird nur die URL erwähnt, aber weder wer den Antrag gestellt hat, noch um welche Suchanfragen es sich handelt.
Das ngb.to ist nun darauf hingewiesen worden, daß die URL https://ngb.to/threads/26901-Interne...vers-in-U-Haft von einem derartigen Antrag betroffen sei.
Es handelt sich dabei um eine News von tarnkappe.info, welche seinerzeit während der Kooperation auch auf ngb.to veröffentlicht wurde.
Wer den Antrag gestellt hat ist, wie erwähnt, nicht bekannt. Tatsache aber ist, daß weder für ngb.to noch auf tarnkappe.info eine Suchergebnis in Zusammenhang mit dem Begriff „Brian David Covers“ zu finden ist.
Bei tarnkappe.info ist des weiteren der Originalartikel nicht mehr online. Ob es dazu einen Antrag an tarnkappe gegeben hat, ist auf Seiten des ngb bislang nicht bekannt, ebenso nicht, ob Google an tarnkappe.info ebenfalls herangetreten ist.