HoneyBadger
Aktiver NGBler
- Registriert
- 7 Sep. 2015
- Beiträge
- 1.956
Moin!
Die Geschichte:
Ich ziehe demnächst begründet durch eine berufliche Veränderung aus meinem Einfamilienhaus aus, indem ich noch knapp 3 Monate zur Miete lebe.
Da ich mit dem Haus immer vernünftig umgegangen bin, bat ich den Vermieter aus Kulanz die Kaution früher auszuzahlen, da ich wahrscheinlich eine Mietüberschneidung haben werden und die Kaution einfach direkt weiterreichen möchte, statt phasenweise doppelt aufbringen zu müssen.
Dem aktuellen Vermieter habe ich angeboten, dass er das Haus einmal besichtigen kann, um sich davon zu überzeugen, dass auch alles i.O. ist und er die Kaution bedenkenlos vorher auszahlen kann. Zusätzliche Sicherheit gibt die Tatsache, dass ich per Umzugsunternehmen umziehen werde und somit potenziell durch den Umzug entstehende Schäden versichert sind.
Ich habe auch noch angeboten, die EBK gegen einen fairen Abstand im Haus zu lassen. Gleiches gilt für die Sat.-Anlage, da man ziemlich bescheiden auf das Dach kommt und das für mich jetzt und auch für Nachmieter vermeidbarer Stress ist, da rumfummeln zu müssen. Das ist aber noch gänzlich offen. Wenn kein Interesse bestehen sollte, nehme ich halt alles mit oder stell´s bei eBay rein. Mal schauen.
Bevor ich zum eigentlichen Problem komme, noch die kurze Vorgeschichte zum besseren Verständnis. Als wir hier eingezogen sind, haben wir diverse Mängel am Mietobjekt festgestellt, die wir im Protokoll aufgenommen haben, sodass man mir das beim Auszug nicht anhängen kann. Ein Teil davon ist absolut trivial, sodass man da nichts machen muss. Bei den weniger trivialen Dingen, wurde im Mietvertrag vereinbart, dass diese ausgebessert werden. Seit Einzug ist jedoch von diesen Vereinbarungen kaum etwas eingehalten worden. Z.B. waren diverse Fliesen im Bad stark beschädigt und die Fugen, insb. in der Dusche, waren nicht mehr sehr appetitlich und müssen erneuert werden. Die letzten 1 1/2 Jahre waren zwar insg. zwei Firmen da, um ein Angebot für den Vermieter zu erstellen, passiert ist danach jedoch nichts.
Ferner befindet sich das Haus an einer Waldkante in Hanglage. Durch die Hanglage kommt man schwer ohne größeres Gerät an die Dachrinnen, um diese vom Laub zu befreien. Daher ist im Mietvertrag vereinbart, dass das Reinigen davon Vermietersache ist. Mit dem Hausmeister können wir eigentlich ganz gut. Nur ist der eine ziemliche Trantüte, weswegen nichts passiert, wenn man nicht 20 mal daran erinnert. Vorletzten Herbst ließ sich der HM trotz mehrfacher Erinnerung reichlich Zeit, die Dachrinnen freimachen zu lassen. Es kam, wie es kommen musste. Die Drainagen verstopften durch das Laub, sodass es Wasser in die Wand drückte. Das gab dann im Haus schicke Flecken. Vor Einzug hatten wir alles durchrenoviert. Lange war das zu dem Zeitpunkt noch nicht her, sodass das schon ärgerlich und insb. unnötig war. Das Laub wurde dann zwar beseitigt, sodass keine Folgeschäden (auch kein Schimmel) entstand. Die Flecken blieben natürlich, sodass wir den Flur wieder renovieren durften.
Mir ging das zwar auf die Nerven, hab´s dann aber einfach gemacht und gut.
Der Vermieter war dann samt Hausmeister da und hat alles begutachtet. Wir waren eigentlich gerade fertig, als der Vermieter grünes Licht zwecks der Kaution geben wollte. Er fragte zur Sicherheit noch einmal den Hausmeister, ob er noch Einwände habe. Und die hatte er natürlich. Und zwar die Hecke am Rand des Gartens. Die war bei unserem Einzug nicht sonderlich in Form geschnitten (da haben wir zufällig Fotos von) und etwa 2 m hoch. Nun ist es so, dass wir neben einem größeren (4 oder 5 Etagen) Gebäude leben, dass zwar weiter weg steht, jedoch kann man von den Balkonen direkt in unseren Garten schauen.
(Zur Info: dieses große Gebäude daneben wird auch durch den besagten Hausmeister betreut. Vermieter ist die gleiche Institution. Unser Gebäude gehörte mal zu dem Komplex und wurde früher irgendwann mal durch Personal von denen genutzt. Als das nicht mehr gebraucht wurde, wurde es anderweitig vermarktet...)
Meine Partnerin wollte sich aber im Sommer auch einmal ungestört sonnen können, sodass wir die Hecke auf ca. 2,50 m wachsen ließen.
Das war dem Hausmeister schon länger ein Dorn im Auge. Er wollte immer, dass wir die kürzen. Das haben wir aber ignoriert, weil das aus unserer Sicht unsere und nicht seine Angelegenheit ist. Seine Argumentation war, wenn wir mal ausziehen, müsse er das schneiden und er käme nicht oben dran. Er ist übrigens gut 1,80 m groß. Ich würde auch davon ausgehen, dass ein Hausmeister üblicherweise eine Leiter hat. Aber sei´s drum.
Man wollte mir nun zur Bedingung machen, dass ich die Hecke zu schneiden habe, damit der arme Hausmeister das nicht machen muss. Man könnte jetzt einfach sagen, runter damit und gut ist. Leider ist das nicht ganz so einfach. Zufällig hatte ich noch im Hinterkopf, dass es vor nicht so langer Zeit eine Gesetzesänderung gab, die das Schneiden von Hecken im Zeitraum von März bis September verbietet und mit saftigen Bußgeldern honoriert wird. Wir sind jedoch spätestens im August weg. Also erklärte ich, dass ich das deswegen nicht machen könne. Die Idee ist nun, eine Firma im September kommen zu lassen und *ratet Mal!* mir das von der Kaution abzuziehen. Durch die lustige Vorgeschichte ging mir dieser Kindergarten jedoch etwas auf die Nerven, was ich auch entsprechend kommunizierte. Ich bekomme die Tage dann schriftlich, wie wir weiter vorgehen. Ich bat darum, da ich einfach was in der Hand haben wollte.
Ich gehe mal davon aus, dass man das nun von mir einfordern wird. Im September mal eben anreisen und das zu machen, macht null Sinn, da das für mich 300 km Fahrt pro Strecke bedeuten würde. Und wir reden hier von etwa 5 m Hecke, die oben etwas gestutzt werden muss.
Mein Lösungsansatz:
Da ich eine gute Rechtsschutzversicherung habe, könnte ich nun meinen Anwaltspitbull von der Kette und mich da zurecht mogeln lassen. Allerdings habe ich eigentlich keine Lust, wegen so einem Kindergarten rumzustreiten. Außerdem will ich die Kaution ja in voller Höher früher haben und ggf. die Küche etc. loswerden. Daher will ich nicht unnötig Öl ins Feuer gießen.
Die Hecke steht direkt an einer Straße an der es keinen Fußweg gibt. Ich weiß das Hecken höher als 2 m (in Hessen und dort ist es) zur Grundstücksgrenze einen Abstand von 0,75 m haben müssen (§ 39 NachbG Abs. (1)), weswegen man mir im Zweifel damit schon einen Strick drehen könnte. Allerdings habe ich mal zufällig mitbekommen, dass das hier ein großes, zusammenhängendes Areal ist, was ja auch sinnvoll ist, da die Gebäude hier wirtschaftlich zusammenhängen und den gleichen Eigentümer haben. Ich habe dann mal einen Blick in die Liegenschaftskarten vom Geoportal Hessen geworfen.
Treffer! Das ist tatsächlich alles eins. Mein Haus inkl. Grundstück ist laut Geoportal kein eigenständiges Grundstück sondern steht vielmehr mittendrin. Die Straße an der Hecke ist folglich ein Privatweg, auch wenn dieser öffentlich genutzt wird. Da die Hecke also deutlich weiter weg von der tatsächlichen Grundstücksgrenze ist, gibt es hierfür keine Maximalhöhe. Bzw. gibt es schon, allerdings muss ja nur dieser Abstand von 0,75 m eingehalten werden, was damit ja locker erfüllt ist.
Meine Idee ist nun, die Anforderung schwammig zu bestätigen. Etwa so:
Der Vermieter sollte dann glauben, seinen Willen zu bekommen und wird entsprechend wahrscheinlich auf meinen Wunsch eingehen oder zumindest ohne weitere Komplikationen die Kaution auszahlen. Anschließend ziehe ich dann aus und gut. Wenn man mich dann irgendwann daran erinnern möchte, dass ich noch die Hecke schneiden müsse, erwidere ich nur freundlich, dass ich der Forderung bereits ohne weiteres Zutun nachgekommen bin, da es a) keine direkte Grundstücksgrenze gibt und b) keine Maximalhöhe definiert ist. Zusätzlich der Verweis auf die Liegenschaftskarte und den § 39 NachbG. Wenn man dann weiter dagegen vorgehen möchte, würde ich mich noch darauf beziehen, dass ich zwar sagte nach September, jedoch keinen Zeitpunkt definiert habe. (Kann mir ja die gleiche Zeit lassen, um Vereinbarungen einzuhalten bzw. diese genauso aussitzen.)
Mir gefällt es eigentlich nicht, dass man sich solcher Mittel bedienen muss. Nur habe ich weder Lust auf ein Bußgeld, wegen einer dusseligen Hecke, die knapp 50 cm "zu hoch" ist und sehe es auch nicht ein, meine Kaution gekürzt zu bekommen, nachdem man sich mir gegenüber zuvor nicht wirklich richtig verhalten hat.
Besseren Ideen stehe ich natürlich offen gegenüber. Wenn ich irgendwas übersehen sollte, was ein Problem werden könnte, darf man mich auch gerne darauf hinweisen.
Der dreckige Plan B wäre dann, sollte man mich doch dazu zwingen können, im September tatsächlich herzufahren, die Hecke auf eine Gesamthöhe von 30 cm zu stutzen und *GANZ WICHTIG!*, den Verschnitt an Ort und Stelle zu belassen. Das wurde ja schließlich nicht vereinbart.
Die Geschichte:
Ich ziehe demnächst begründet durch eine berufliche Veränderung aus meinem Einfamilienhaus aus, indem ich noch knapp 3 Monate zur Miete lebe.
Da ich mit dem Haus immer vernünftig umgegangen bin, bat ich den Vermieter aus Kulanz die Kaution früher auszuzahlen, da ich wahrscheinlich eine Mietüberschneidung haben werden und die Kaution einfach direkt weiterreichen möchte, statt phasenweise doppelt aufbringen zu müssen.
Dem aktuellen Vermieter habe ich angeboten, dass er das Haus einmal besichtigen kann, um sich davon zu überzeugen, dass auch alles i.O. ist und er die Kaution bedenkenlos vorher auszahlen kann. Zusätzliche Sicherheit gibt die Tatsache, dass ich per Umzugsunternehmen umziehen werde und somit potenziell durch den Umzug entstehende Schäden versichert sind.
Ich habe auch noch angeboten, die EBK gegen einen fairen Abstand im Haus zu lassen. Gleiches gilt für die Sat.-Anlage, da man ziemlich bescheiden auf das Dach kommt und das für mich jetzt und auch für Nachmieter vermeidbarer Stress ist, da rumfummeln zu müssen. Das ist aber noch gänzlich offen. Wenn kein Interesse bestehen sollte, nehme ich halt alles mit oder stell´s bei eBay rein. Mal schauen.
Bevor ich zum eigentlichen Problem komme, noch die kurze Vorgeschichte zum besseren Verständnis. Als wir hier eingezogen sind, haben wir diverse Mängel am Mietobjekt festgestellt, die wir im Protokoll aufgenommen haben, sodass man mir das beim Auszug nicht anhängen kann. Ein Teil davon ist absolut trivial, sodass man da nichts machen muss. Bei den weniger trivialen Dingen, wurde im Mietvertrag vereinbart, dass diese ausgebessert werden. Seit Einzug ist jedoch von diesen Vereinbarungen kaum etwas eingehalten worden. Z.B. waren diverse Fliesen im Bad stark beschädigt und die Fugen, insb. in der Dusche, waren nicht mehr sehr appetitlich und müssen erneuert werden. Die letzten 1 1/2 Jahre waren zwar insg. zwei Firmen da, um ein Angebot für den Vermieter zu erstellen, passiert ist danach jedoch nichts.
Ferner befindet sich das Haus an einer Waldkante in Hanglage. Durch die Hanglage kommt man schwer ohne größeres Gerät an die Dachrinnen, um diese vom Laub zu befreien. Daher ist im Mietvertrag vereinbart, dass das Reinigen davon Vermietersache ist. Mit dem Hausmeister können wir eigentlich ganz gut. Nur ist der eine ziemliche Trantüte, weswegen nichts passiert, wenn man nicht 20 mal daran erinnert. Vorletzten Herbst ließ sich der HM trotz mehrfacher Erinnerung reichlich Zeit, die Dachrinnen freimachen zu lassen. Es kam, wie es kommen musste. Die Drainagen verstopften durch das Laub, sodass es Wasser in die Wand drückte. Das gab dann im Haus schicke Flecken. Vor Einzug hatten wir alles durchrenoviert. Lange war das zu dem Zeitpunkt noch nicht her, sodass das schon ärgerlich und insb. unnötig war. Das Laub wurde dann zwar beseitigt, sodass keine Folgeschäden (auch kein Schimmel) entstand. Die Flecken blieben natürlich, sodass wir den Flur wieder renovieren durften.
Mir ging das zwar auf die Nerven, hab´s dann aber einfach gemacht und gut.
Der Vermieter war dann samt Hausmeister da und hat alles begutachtet. Wir waren eigentlich gerade fertig, als der Vermieter grünes Licht zwecks der Kaution geben wollte. Er fragte zur Sicherheit noch einmal den Hausmeister, ob er noch Einwände habe. Und die hatte er natürlich. Und zwar die Hecke am Rand des Gartens. Die war bei unserem Einzug nicht sonderlich in Form geschnitten (da haben wir zufällig Fotos von) und etwa 2 m hoch. Nun ist es so, dass wir neben einem größeren (4 oder 5 Etagen) Gebäude leben, dass zwar weiter weg steht, jedoch kann man von den Balkonen direkt in unseren Garten schauen.
(Zur Info: dieses große Gebäude daneben wird auch durch den besagten Hausmeister betreut. Vermieter ist die gleiche Institution. Unser Gebäude gehörte mal zu dem Komplex und wurde früher irgendwann mal durch Personal von denen genutzt. Als das nicht mehr gebraucht wurde, wurde es anderweitig vermarktet...)
Meine Partnerin wollte sich aber im Sommer auch einmal ungestört sonnen können, sodass wir die Hecke auf ca. 2,50 m wachsen ließen.
Das war dem Hausmeister schon länger ein Dorn im Auge. Er wollte immer, dass wir die kürzen. Das haben wir aber ignoriert, weil das aus unserer Sicht unsere und nicht seine Angelegenheit ist. Seine Argumentation war, wenn wir mal ausziehen, müsse er das schneiden und er käme nicht oben dran. Er ist übrigens gut 1,80 m groß. Ich würde auch davon ausgehen, dass ein Hausmeister üblicherweise eine Leiter hat. Aber sei´s drum.
Man wollte mir nun zur Bedingung machen, dass ich die Hecke zu schneiden habe, damit der arme Hausmeister das nicht machen muss. Man könnte jetzt einfach sagen, runter damit und gut ist. Leider ist das nicht ganz so einfach. Zufällig hatte ich noch im Hinterkopf, dass es vor nicht so langer Zeit eine Gesetzesänderung gab, die das Schneiden von Hecken im Zeitraum von März bis September verbietet und mit saftigen Bußgeldern honoriert wird. Wir sind jedoch spätestens im August weg. Also erklärte ich, dass ich das deswegen nicht machen könne. Die Idee ist nun, eine Firma im September kommen zu lassen und *ratet Mal!* mir das von der Kaution abzuziehen. Durch die lustige Vorgeschichte ging mir dieser Kindergarten jedoch etwas auf die Nerven, was ich auch entsprechend kommunizierte. Ich bekomme die Tage dann schriftlich, wie wir weiter vorgehen. Ich bat darum, da ich einfach was in der Hand haben wollte.
Ich gehe mal davon aus, dass man das nun von mir einfordern wird. Im September mal eben anreisen und das zu machen, macht null Sinn, da das für mich 300 km Fahrt pro Strecke bedeuten würde. Und wir reden hier von etwa 5 m Hecke, die oben etwas gestutzt werden muss.
Mein Lösungsansatz:
Da ich eine gute Rechtsschutzversicherung habe, könnte ich nun meinen Anwaltspitbull von der Kette und mich da zurecht mogeln lassen. Allerdings habe ich eigentlich keine Lust, wegen so einem Kindergarten rumzustreiten. Außerdem will ich die Kaution ja in voller Höher früher haben und ggf. die Küche etc. loswerden. Daher will ich nicht unnötig Öl ins Feuer gießen.
Die Hecke steht direkt an einer Straße an der es keinen Fußweg gibt. Ich weiß das Hecken höher als 2 m (in Hessen und dort ist es) zur Grundstücksgrenze einen Abstand von 0,75 m haben müssen (§ 39 NachbG Abs. (1)), weswegen man mir im Zweifel damit schon einen Strick drehen könnte. Allerdings habe ich mal zufällig mitbekommen, dass das hier ein großes, zusammenhängendes Areal ist, was ja auch sinnvoll ist, da die Gebäude hier wirtschaftlich zusammenhängen und den gleichen Eigentümer haben. Ich habe dann mal einen Blick in die Liegenschaftskarten vom Geoportal Hessen geworfen.
Treffer! Das ist tatsächlich alles eins. Mein Haus inkl. Grundstück ist laut Geoportal kein eigenständiges Grundstück sondern steht vielmehr mittendrin. Die Straße an der Hecke ist folglich ein Privatweg, auch wenn dieser öffentlich genutzt wird. Da die Hecke also deutlich weiter weg von der tatsächlichen Grundstücksgrenze ist, gibt es hierfür keine Maximalhöhe. Bzw. gibt es schon, allerdings muss ja nur dieser Abstand von 0,75 m eingehalten werden, was damit ja locker erfüllt ist.
Meine Idee ist nun, die Anforderung schwammig zu bestätigen. Etwa so:
(....)hiermit bestätige ich Ihnen, dass ich die Hecke auf die nach § 39 NachbG Abs. (1), Landesrecht Hessen vorgeschriebene Maximalhöhe bringen werde. Da dies gem. § 39 Abs. (5) BNatSchG von März bis September verboten ist, wird dies frühestens danach geschehen können.(...)
Der Vermieter sollte dann glauben, seinen Willen zu bekommen und wird entsprechend wahrscheinlich auf meinen Wunsch eingehen oder zumindest ohne weitere Komplikationen die Kaution auszahlen. Anschließend ziehe ich dann aus und gut. Wenn man mich dann irgendwann daran erinnern möchte, dass ich noch die Hecke schneiden müsse, erwidere ich nur freundlich, dass ich der Forderung bereits ohne weiteres Zutun nachgekommen bin, da es a) keine direkte Grundstücksgrenze gibt und b) keine Maximalhöhe definiert ist. Zusätzlich der Verweis auf die Liegenschaftskarte und den § 39 NachbG. Wenn man dann weiter dagegen vorgehen möchte, würde ich mich noch darauf beziehen, dass ich zwar sagte nach September, jedoch keinen Zeitpunkt definiert habe. (Kann mir ja die gleiche Zeit lassen, um Vereinbarungen einzuhalten bzw. diese genauso aussitzen.)
Mir gefällt es eigentlich nicht, dass man sich solcher Mittel bedienen muss. Nur habe ich weder Lust auf ein Bußgeld, wegen einer dusseligen Hecke, die knapp 50 cm "zu hoch" ist und sehe es auch nicht ein, meine Kaution gekürzt zu bekommen, nachdem man sich mir gegenüber zuvor nicht wirklich richtig verhalten hat.
Besseren Ideen stehe ich natürlich offen gegenüber. Wenn ich irgendwas übersehen sollte, was ein Problem werden könnte, darf man mich auch gerne darauf hinweisen.
Der dreckige Plan B wäre dann, sollte man mich doch dazu zwingen können, im September tatsächlich herzufahren, die Hecke auf eine Gesamthöhe von 30 cm zu stutzen und *GANZ WICHTIG!*, den Verschnitt an Ort und Stelle zu belassen. Das wurde ja schließlich nicht vereinbart.
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